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Zentrum > Pfarre & Denkmäler > „Hohe“ oder „Rotenkreuz“
Die meisten Arbeitsverträge (→ USP) (Dienstverträge) verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.
Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen.
Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.
Krankenkasse (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Folge 2, April 2024Mehr...
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