Semesterticket/Klimaticket

Der Gemeinderat der Gemeinde Wendling hat in seiner Sitzung am 4. November 2021 die Änderung der Richtlinien der Gemeindeförderung für die Gewährung eines Zuschusses für das Semesterticket/Klimaticket von Studenten für öffentliche Verkehrsmittel beschlossen.


•    Hochschulort innerhalb Österreichs

•    Förderzeitraum    

Das Förderansuchen ist im laufenden Semester zu stellen. Eine Förderung eines bereits absolvierten / abgelaufenen Semesters ist nicht möglich.

•    Hauptwohnsitz

Die Förderung wird nur jenen Studierenden gewährt, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wendling haben.     

Der Hauptwohnsitz muss in Wendling für die Dauer der Inanspruchnahme des Semestertickets aufrecht sein.

•    Förderdauer

Die Förderung wird je Studien-Semester gewährt und kann längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bezogen werden.

•    Nachweise

Dem Förderansuchen beizufügen ist die Inskriptionsbestätigung sowie eine Kopie des Semester- oder Klimatickets oder Zahlungsbestätigung (der Bezieher dieses Studententickets muss dabei eindeutig hervorgehen).     

•    Förderbeiträge: (jeweils Geldleistung)  

a) Semesterticket:    150 Euro pro Semester, max. 50 % des Ticketpreises  

b) KlimaTicket:        150 Euro pro Semester