Säuglingswarengutschein

Mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde vom 11. Dezember 1970, zuletzt geändert in der Sitzung am 20. März 2019, wird anlässlich der Geburt eines Kindes ein „Babygutschein“ für den Einkauf von Artikeln für Kleinkinder beim örtlichen Kaufgeschäft im Wert von € 130,-- ausgegeben. Der Gutschein wird durch den Bürgermeister persönlich übergeben. Dazu ist keine Antragstellung notwendig.