Amtsleiter

Neben der Leitung des Gemeindeamtes umfasst der Aufgabenbereich das Bauamt (sämtliche Baubewilligungen, Flächenwidmungen usw.), die Haushaltesgebarung (Voranschlag, Rechnungsabschluss, Gebührenkalkulationen,...) die Abwicklungen sämtlicher Bauvorhaben in der Gemeinde,

Zuständig