Alternative Energien

Der Gemeinderat der Gemeinde Wendling hat in seiner Sitzung am 20. März 2019 die Änderung der Richtlinien der Gemeindeförderung für den für den Einbau von alternativen Energiegewinnungsanlagen beschlossen.
 
1. Gefördert werden der Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen, Hackgut-, Pellets- oder Scheitholzfeuerungsanlagen, Anschluss an Fern- bzw. Nahwärmeversorger

2.  Die Höhe der Gemeindeförderung beträgt 10 % der gewährten Förderung nach den jeweils geltenden Richtlinien des Landes Oberösterreich. Die Höhe der Gemeindeförderung ist mit max. € 350,-- begrenzt.
 
3. Die Auszahlung der Gemeindeförderung erfolgt nach Vorlage der Förderzusage des Amtes der Oö. Landesregierung.

4. Auf Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Land Oberösterreich / Nutzung erneuerbarer Energien